Seniorenunion unterwegs: Besichtigung der größten Holzkirche Deutschlands und Vortrag über Erbrecht
16. Oktober 2023Sögel – Zwei interessante und sehr unterschiedliche Programmpunkte bot die Seniorenunion Aschendorf-Hümmling ihren Mitgliedern anlässlich eines Besuchs in Sögel. Nachdem die eindrucksvolle Holzkirche der Rumänisch-Orthodoxen Kirchengemeinde besichtigt worden war, vermittelte Rechtsanwältin Jutta Westermann-Masbaum Wissenswertes zu den Thema „Erben und Vererben“ und „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“. Beide Veranstaltungen fanden großen Anklang.
Der stellvertretende Kreisvorsitzende Heinz Haarmann konnte 87 Frauen und Männer vor der imposanten 30 Meter hohen und 34 Meter langen Holzkirche begrüßen. Das Gotteshaus ist die größte Holzkirche in Deutschlands und kann 200 Besucher fassen, wie Pfarrer Marius-Gabriel Matei, der die „Parohia (Kirchengemeinde) Sögel-Papenburg“ leitet und im Emsland 6.000 Gläubige betreut, erklärte. Die Kosten von insgesamt rund 600.000 Euro wurden nach seinen Angaben durch Spenden und Darlehen finanziert. Die Gemeinde Sögel stellte das Bauland für die Kirche bereit. Im Sögeler Rathaus habe man große Unterstützung erfahren. Der Geistliche ging auf Nachfrage auf die Unterschiede zu den anderen Glaubensrichtungen ein und erklärte die Besonderheiten des kirchlichen Lebens der Rumänisch-Orthodoxen Gemeinde.
In ihrem Vortrag erläuterte dann Jutta Westermann-Masbaum im Saal des Clemenswerther Hofs zunächst wichtige Grundsätze des Erbrechtes. Laut einer Erhebung hätten nur 39 Prozent aller „potenziellen Erblasser“ ein Testament errichtet. Die Anwältin betonte, dass bei Fehlen eines Testaments oder Erbvertrages das gesetzliche Erbrecht, bei dem zwischen dem Verwandten- und dem Ehegattenerbrecht unterschieden werde, zum Tragen komme. Anhand mehrerer Beispiel machte sie praxisnah deutlich, wer erbberechtigt sei. Und betonte, dass es aufgrund mangelnder Informationen oder fehlender Beratung immer wieder zu nicht gewollten Erbverläufen käme. „Errichten Sie ein Testament“, empfahl Jutta Westermann-Masbaum und erklärte den Unterschied und die Anforderungen an ein privatschriftliches Testament und ein notarielles Testament.
In ihrem weiteren Vortrag ging die Referentin noch auf die steuerlichen Auswirkungen von Erbschaften ein. „Falls Sie noch keine Vorsorgevollmacht und keine Patientenverfügung errichtet haben, holen Sie dieses unverzüglich nach. Sie brauchen jemanden, der für Sie entscheiden kann, falls Sie hierzu nicht in der Lage sind“, sagte die Referentin weiter. Falls keine Vorsorgevollmacht vorhanden sei, würde ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Das sei nicht automatisch der Ehegatte, wie oft angenommen werde. Seit dem 1.1.23 gebe es allerdings in akuten Krankheitssituationen ein auf höchstens sechs Monate befristetes gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht (nur) in gesundheitlichen Angelegenheiten. Mit der Patientenverfügung könne jeder zum Beispiel zum Ausdruck bringen, welche lebensverlängernde Maßnahmen und Behandlungen er wünsche, wenn er nicht mehr in der Lage sei, selber zu entscheiden. Die Anwältin stellte entsprechende Formulare vor.
Heinz Haarmann dankte Jutta Westermann-Masbaum abschließend für den interessanten Vortrag „mit vielen Informationen und wichtigen Tipps“.
Text/ Fotos: Lambert Brand