Widerstand

6. Juli 2022

Am 20. Juli jährt sich der Tag des Attentats auf Adolf Hitler. Wäre der nachfolgende Umsturz gelungen, der Krieg hätte vorzeitig beendet und Millionen von Menschenleben gerettet werden können. Jahrzehntelang stand der 20. Juli als Gedenktag primär für den militärischen Widerstand, inzwischen umfasst er das gesamte Spektrum der Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus. Gefragt nach dem tieferen Sinn eines Gedenktages, so dient er sicherlich nicht nur der historischen Erinnerung. Vielmehr soll er Anlass sein, Position zu aktuellen Entwicklungen beziehen zu können. Unter dem Deckmantel des Widerstandsbegriffs begründen so manche Gruppierungen ihr Tun und Lassen. Nehmen wir z. B. die Querdenker oder die so genannten Reichsbürger, sie alle berufen sich auf ein vermeintliches Widerstandsrecht. Es stellt sich also die Frage, wie passt sich Widerstand in unser Rechtssystem ein? Unangetastet sind die verfassungsmäßigen Rechte z.B. auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit usw.. Doch wo sind die Grenzen widerständigen Handelns? Ganz allgemein beantwortet, dort wo Straftatbestände die Folge sind. Mal „Hand aufs Herz“, wem ist schon bekannt, dass unser Grundgesetz ein Widerstandsrecht einräumt? In Artikel 20, Abs. 4 heißt es: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Auf der kleinen alltäglichen Ebene bedeutet Widerstand für uns alle: Hinschauen, nicht wegschauen, sich einmischen, Position beziehen und gewappnet sein gegen jegliche Form extremistischen Gedankenguts.

Bernd Eggert

Vorsitzender FORUM Sögel e.V.

© 2010 Forum Sögel e. V.
Information | Geschichte | Zukunft