Haben Sie es gewusst? Verkehrsregeln einfach erklärt!
2. November 2018Die Straßenverkehrsordnung gibt vor, dass alle Fahrzeuge – dazu gehören auch Fahrräder – nur die Fahrbahn benutzen dürfen. Daraus ergibt sich ein absolutes Verbot des Fahrradfahrens auf reinen Gehwegen. Ausnahmen gelten nur für Kinder bis zu ihrem zehnten Geburtstag. Ebenso gilt, dass der Weg von Radfahrern und Fußgängern gleichzeitig benutzt werden soll, wenn dieses explizit mit einem blauen Verkehrszeichen bzw. mit einem Zusatzschild „Radfahrer frei“ ausgeschildert ist.
Im Ortszentrum von Sögel ist eine 30er-Zone ausgewiesen, die die Radfahrer mit den anderen Verkehrsteilnehmern gleichstellt. Vor diesem Hintergrund ist im Ortszentrum der Gemeinde Sögel auf eine zusätzliche Beschilderung verzichtet worden, denn die Radfahrer sollen aus Gründen der Sicherheit gesetzeskonform die Fahrbahn nutzen.
Ferner ist wichtig:
Innerhalb der Tempo 30-Zone im Ortszentrum gilt die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“. Somit ist die Clemens-August-Straße KEINE vorfahrtsberechtigte Straße! Sämtlicher Verkehr, der aus den Straßen „Am Markt“ und aus der Straße seitlich des Amtsbrunnens von rechts heraus fährt, hat somit Vorfahrt! Zur Verdeutlichung wurde jetzt ein neues Straßennamensschild „Am Markt“ aufgestellt, damit zweifelsfrei erkennbar ist, dass es sich hier um eine Straße und nicht nur um eine „Einfahrt“ handelt.
Text: Ingrid Cloppenburg