Bundestagswahl – Entscheiden Sie mit!
8. September 2017Wie beantworten die Parteien die Frage der sozialen Gerechtigkeit? Wie gelingt die Integration hunderttausender Flüchtlinge am besten? Schramme ich mit meiner Altersvorsorge angesichts der Nullzinspolitik an die Armutsgrenze? Wie geht es nach dem Brexit in Europa weiter? Wird die internationale Situation mit den USA und Russland eskalieren? Ist die Demokratie durch den vielerorts aufkeimenden Nationalismus und Populismus in Gefahr?
Über 61 Millionen Menschen in Deutschland sind zur Bundestagswahl am 24. September 2017 aufgerufen und dürfen über die politische Zukunft des Landes entscheiden. Davon kommen 10.283 Wahlberechtigte aus unserer Samtgemeinde Sögel. Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Bei der Bundestagswahl erhält der Wähler eine Erststimme für die Wahl des Direktkandidaten in dem jeweiligen Wahlkreis und eine Zweitstimme für die jeweilige Landesliste einer Partei. Von den mindestens 598 Abgeordneten werden 299 in Wahlkreisen „direkt“ gewählt, die übrigen aus den Landeslisten der Parteien.
Briefwahl?
Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Kommen Sie einfach mit der Wahlbenachrichtigungskarte in Ihr Rathaus und beantragen die Briefwahl. Ein Wahlschein kann bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr beantragt werden. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.
Wer darf wählen?
Bei den Bundestagswahlen dürfen alle deutschen Staatsbürger/-innen wählen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ausländische Staatsbürger dürfen bei den Bundestagswahlen nicht abstimmen – EU-Bürger dürfen nur bei Kommunalwahlen mitwählen.
Text: Gemeinde Sögel