Gut zu wissen
10. Oktober 2016Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen Lkw-Fahrer, der während der Fahrt sein Handy zum Aufladen anschloss, wegen verbotswidriger Nutzung eines Mobiltelefons zur Zahlung eines Bußgeldes von 60 € verurteilt. Der Mann hielt das Handy während der Fahrt in der Hand, um es zum Aufladen anzuschließen. Hierbei wurde er von der Polizei beobachtet. Das Oberlandesgericht Oldenburg begründete die Entscheidung damit, dass die Nutzung eines Mobiltelefons für denjenigen, der ein Fahrzeug führe, verboten sei, wenn er das Gerät dafür aufnehmen und halten müsse. Das Anschließen zum Laden stelle eine Nutzung in diesem Sinne dar. Durch § 23 Abs. 1 a StVO solle gewährleistet werden, dass der Autofahrer während des Fahrens beide Hände frei habe. Die Nutzung schließe daher sämtliche Bedienfunktionen ( z.B. Versenden von Kurznachrichten) und auch Tätigkeiten zur Vorbereitung der Nutzung, wie das Anschließen zum Aufladen des Gerätes, ein.
Text: Jutta Westermann-Masbaum, Rechtsanwältin, Südstr. 18A, Sögel, T: 200678