Connemann sieht Handlungsbedarf bei der Düngeverordnung
22. November 2014Sögel – „Wir wissen, dass der Flächendruck und die Novelle der Düngeverordnung unseren landwirtschaftlichen Betrieben große Sorgen“, berichtete die CDU-Bundestagsabgeordnete Gitta Connemann jetzt bei einem Gespräch des CDU-Arbeitskreises Landwirtschaft. Der Flächenverbrauch durch Versiegelung und Kompensation sei zwar von 120 Hektar auf derzeit unter 70 Hektar reduziert worden, aber immer noch zu hoch. Connemann forderte deshalb ein Umdenken beim Umgang mit der knappen Ressource. „Wir brauchen ein gesetzlich verankertes Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen wie beim Wald.“
Connemann nimmt seit Beginn der neuen Wahlperiode mit dem Vorsitz des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages wichtige bundespolitische Aufgaben wahr. Der CDU-Arbeitskreis nutzte diese Gelegenheit, sich im Sögeler Rathaus mit ihr über aktuelle agrarpolitische Themen auszutauschen. Thomas Rakers, Geschäftsführer des Wasserverbandes Hümmling (WV) informierte zudem über die Wasserqualität des Hümmlings und über die Grundwassergüte in den Entnahmegebieten des WV Hümmling und dem Einfluss von landwirtschaftlichen Stoffen im Wasserkreislauf.
Connemann warnte vor den Folgen der aktuellen Landwirtschaftspolitik in Niedersachsen. „Herr Minister Meier propagiert Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft. Seine Politik bevorzugt aber die Großbetriebe. Immer mehr Auflagen verschärfen den Strukturwandel in der Landwirtschaft.“ Als jüngstes Beispiel führte sie die von den grünen Ressortchefs getragene Forderung des Bundesrates nach einer Verschärfung der Anforderungen für die Lagerung von Jauche, Gülle und Silagesickersaft an. Diese Verschärfungen hätten keinen sachlichen Hintergrund. Die Nachrüstung bestehender Anlagen sei gerade für viele kleine Betriebe nicht mehr tragbar. „Entweder die Betriebe steigen vorzeitig aus oder sie unternehmen den nächsten Wachstumsschritt.“ Wer so vorgehe, befeuere den Strukturwandel zusätzlich.
Connemann berichtet über die anstehende Novelle der Düngeverordnung. Diese sei erforderlich, nachdem der EU-Nitratbericht Handlungsbedarf in Deutschland gezeigt habe. „Unser Grundwasser ist eine wertvolle und einmalige Ressource.“ Sie mahnte aber an, dass sich die Düngung auch in Zukunft am Nährstoffbedarf der landwirtschaftlichen Kulturen ausrichten können müsse. Die produktive Landwirtschaft und die Erzeugung der vom Markt geforderten Qualitäten bei einzelnen Kulturen wie beispielsweise Brotweizen oder Gemüse dürfe nicht durch zu restriktive Düngevorgaben gefährdet werden. Auch müssen die Vorgaben zur Düngebedarfsermittlung und Bilanzierung praxisgerecht ausgestaltet werden, um die Kreislaufwirtschaft mit Wirtschaftsdüngern nicht zu gefährden. „Wir müssen mit den Landwirten die Probleme in der Landwirtschaft beheben, nicht gegen die Landwirte!“
Hartmut Moorkamp, Leiter des Arbeitskreises, dankte Connemann Informationen von der Bundesebene und zeigte auf, dass sich diese Thematik auch vor Ort wiederspiegelt. Aus diesem Grunde habe er Rakers eingeladen, um einen Überblick über die Belastungen aus der Landwirtschaft für das hiesige Grundwasser bekommen zu können.
Thomas Rakers stellte in seinem Referat zunächst die Kenndaten und die Mitglieder des Verbandsgebietes vor. Insbesondere ging er dann auf die Anbauverhältnisse in den Wasserentnahmegebieten und auf die dortige Grund-, Roh- und Reinwassergüte ein. Die an die Kunden abgegebene Trinkwassergüte bezeichnete er als sehr gut. Alle Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung würden stets sicher eingehalten. Die Aufbereitung im Wasserwerk erfordere hierzu bisher neben der Enteisenung, Entmanganung und der pH-Wert-Anpassung keine außergewöhnlichen Aufbereitungsstufen. Dennoch: Deutlich erkennbar sei die Veränderung der Anbauverhältnisse von 2001 bis 2013 in den Trinkwassergewinnungsgebieten Surwold und Werlte. So sei beim Grünland, bei den Stilllegungsflächen und beim Sommergetreideanbau ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen, während das Wintergetreide mit einem Anteil von rd. 35 % seit vielen Jahren relativ konstant angebaut werde. Eine besondere Stellung nehme inzwischen der Mais ein: Der Anbau dieser Kultur habe sich in den letzten rd. 10 Jahren von einem Anteil von rd. 25 % auf nunmehr 50 % verdoppelt. Dazu machte Rakers deutlich klar: „Die Änderungen der Anbauverhältnisse erschweren die Situation in den Wassereinzugsgebieten. Die beim Mais gegenüber dem Getreideanbau i.d.R. höheren Rest-Nmin-Gehalte zu Beginn der Sickerwasserperiode, in der die Grundwasserneubildung stattfinde und damit die Auswaschungsgefahr ins Grundwasser gegeben sei, verschärfe die Situation. Und dies auch unter Berücksichtigung der Erfolge der freiwilligen Zusatzberatung für die Landwirte in den Einzugsgebieten durch die „Kooperation Hümmling“, die durchaus gegeben seien. Fazit sei aber, dass die Verschärfung der gesetzlichen Regelungen (z.B. Düngeverordnung) aus seiner Sicht unumgänglich sei. Außerdem solle die bisher erfolgreiche Ackerbauberatung der LWK Niedersachsen für die Landwirte nach Möglichkeit ausgeweitet werden, sofern entsprechende Landesmittel hierfür zur Verfügung stehen. Maßnahmen wie z.B. die von der LWK Nds. empfohlene Aussaat von Zwischenfrüchten reduziere deutlich eine Auswaschung von Nitrat ins Grundwasser. Große Sorge der Wasserversorger sei es, dass der zurzeit noch stattfindende Nitratabbau im Boden auf Dauer nicht mehr stattfinden könne, weil die hierfür erforderlichen Bodeninhaltsstoffe (u.a. Schwefel) dann aufgezehrt seien und die erforderlichen Randbedingungen nicht mehr vorlägen. Die Nitratkonzentration reduziere sich im Boden auf dem Weg zu den Förderbrunnen dann nicht mehr. Die Konsequenz hieraus wäre eine sehr kostenaufwändige weitere Aufbereitungsstufe im Wasserwerk. Dies gelte es zu verhindern. Dabei komme erschwerend hinzu, dass die Auswirkungen von heute infolge z.T. jahrelanger Fließzeiten im Grundwasser erst viele Jahre später in den Entnahmebrunnen messbar seien. Das Wasser habe also ein „langes Gedächtnis“. „Deshalb bedarf es heute bereits eines Umdenkens“, führte Rakers abschließend aus.
Abschließend dankte Moorkamp allen Teilnehmern für den sachlichen Diskussionsverlauf und stellte fest: „Wir sind gemeinsam für den Grundwasserschutz verantwortlich!“
Text/Foto: Ingrid Cloppenburg