Tempo 30 in der Ortsmitte

3. August 2014

Sögel – Der innerörtliche Bereich der Clemens-August-Straße von der Einmündung in die Mühlenstraße bis zur Kreuzung am Hotel Clemenswerther Hof sowie des ersten und des zweiten Marktplatzes wird ab sofort als sogenannte „Zone 30“ ausgewiesen. Gleichzeitig gilt für diese Zone ein eingeschränktes Halteverbot, denn das Parken soll lediglich auf den speziell hierfür markierten Stellflächen für eine Höchstdauer von 2 Stunden erlaubt sein. Dieses hat der Gemeinderat beschlossen.

Die Bevölkerung und insbesondere die Verkehrsteilnehmer werden in diesem Zusammenhang besonders darauf hingewiesen, dass in einer Tempo-30-Zone in der Regel alle Straßen gleichrangig sind. Es gibt keine Vorfahrtsstraßen mehr und es gilt die Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregel.

Das Verkehrszeichen „Tempo-30-Zone“ wird im Unterschied zu vielen anderen Verkehrszeichen nicht an jeder Einmündung oder Kreuzung wiederholt. Wenn eine Verkehrsstraße verlassen wird und in eine Tempo-30-Zone eingebogen wird, dann wird die Tempo-30-Zone durch das Verkehrszeichen „Beginn der Tempo-30-Zone“ angekündigt. Das Verkehrszeichen steht gut sichtbar einige Meter hinter der Einfahrt. Die Tempo-30-Regelung gilt so lange, bis Sie die Tempo-30-Zone wieder verlassen. Das Ende der Tempo-30-Zone wird durch das Verkehrszeichen „Ende der Tempo-30-Zone“ kenntlich gemacht.

In den Bereichen, in denen sich die Vorfahrt ändern wird, werden zusätzlich für die Dauer der ersten 8 Wochen die Verkehrszeichen „Gefahrenstelle“ mit dem Zusatzzeichen „Vorfahrt geändert“ aufgestellt.

Text/Foto: Ingrid Cloppenburg

 

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