Zweiter Marktplatz in Sögel für Kurzzeitparker

2. August 2013

Sögel – Der sogenannte zweite Marktplatz in Sögel wird künftig nur noch Kurzzeitparkern zur Verfügung stehen. Entsprechend des jüngsten Gemeinderatsbeschlusses wird eine Parkzeitbeschränkung auf 2 Stunden festgesetzt. Dadurch soll möglichst vielen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, ihr Fahrzeug im Zentrum der Gemeinde Sögel abzustellen, um Einkäufe und andere Erledigungen vornehmen zu können. Nach Auffassung des Gemeinderates sind im Ortszentrum bzw. in der unmittelbaren Umgebung des Ortszentrums der Gemeinde Sögel in den vergangenen Jahren neben den vorhandenen Parkflächen auf dem ersten und zweiten Marktplatz zusätzliche öffentliche Parkflächen, wie z.B. der Jakobusplatz, der Parkplatz hinter der Raiffeisenbank oder aber der Parkplatz beim Kreisverkehr geschaffen worden. Trotz dieses guten Angebotes lässt sich immer wieder feststellen, dass die gesamte vorhandene Stellfläche auf dem zweiten Marktplatz regelmäßig von Dauerparkern in Anspruch genommen wird. Dieser bisherigen Praxis soll mit der Begrenzung der Parkzeit nun entgegen gewirkt werden. Ab sofort werden alle Autofahrer noch mit einem Schreiben darauf hingewiesen, dass eine Parkzeitbeschränkung nun auch für den 2. Marktplatz gilt. Erst ab dem 15. August werden Verstöße geahndet.

 

Text: Ingrid Cloppenburg / Foto: Gemeinde Sögel

 

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