Schöffen gesucht !
1. April 2013Die Samtgemeinde Sögel sucht Bewerberinnen und Bewerber, die als Laienrichterinnen bzw. Laienrichter im Erwachsenenstrafrecht beim Amtsgericht Meppen und in der Strafkammer des Landgerichtes Osnabrück an der Rechtsprechung teilnehmen.
Für die Amtsperiode vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 sind Bewerberinnen bzw. Bewerber als Haupt- und Hilfsschöffinnen bzw. -schöffen zu wählen. Die Samtgemeindeverwaltung unterbreitet dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht eine Vorschlagsliste. Aus dieser wird er in der zweiten Jahreshälfte 2013 die benötigten Haupt- und Hilfsschöffinnen bzw. -schöffen wählen.
Wer Schöffin oder Schöffe beim Amts- oder Landgericht werden will, kann sich jetzt um die Aufnahme in die Vorschlagsliste für dieses Ehrenamt bewerben.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Samtgemeinde Sögel wohnen und am 1. Januar 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen wirken bei mündlichen Verhandlungen und an der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie der hauptberufliche Richter mit. Sie urteilen über Schuld oder Unschuld eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für die Entscheidung wie die Berufsrichter. Dabei sind sie nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden.
Interessenten richten ihre schriftliche Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bitte bis zum 15. April 2013 an die Samtgemeinde Sögel, Ludmillenhof, 49751 Sögel.