Was tun nach einem Autounfall?

9. Dezember 2012

Fortsetzung

 

Nachdem die wichtigsten Daten an der Unfallstelle festgehalten wurden, meldet der Geschädigte den Schaden der Autohaftpflichtversicherung des Unfallgegners. Sofern die Versicherungsgesellschaft nicht bekannt ist, lässt sich diese anhand des Kennzeichens des Unfallverursachers über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln.

Was aber ist zu tun, wenn Sie in den Weihnachtsferien innerhalb Deutschlands in den Skiurlaub fahren und dort in einen Unfall verwickelt sind, welcher von einem im Ausland – beispielsweise den Niederlanden – versicherten Kfz verursacht wurde?

Sie sollten in diesem Fall möglichst die Daten aus der Grünen Karte des Unfallverursachers notieren, mindestens aber das Kennzeichen sowie die gegnerische – ausländische – Versicherungsgesellschaft und die Versicherungsnummer. Anschließend wendet sich der Geschädigte nicht an die ausländische Versicherung – was ja in der Regel mit nicht unüberwindbaren Sprachproblemen verbunden wäre, sondern an den „Deutsches Büro Grüne Karte e.V.“ in Berlin. Dieser ist zwar für die Regulierung des Schadens nicht unmittelbar zuständig, teilt dem Geschädigten jedoch mit, welche Versicherungsgesellschaft dies in Deutschland ist.

Was geschieht aber, wenn die Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht festgestellt werden kann, etwa weil sich dieser unerlaubt vom Unfallort entfernt hat oder das unfallverursachende Kfz nicht versichert war? In diesem Fall wenden Sie sich an den „Verkehrsopferhilfe e.V.“ in Berlin. In den so genannten „Fahrerfluchtfällen“ werden allerdings, um eine übermäßige oder gar missbräuchliche Inanspruchnahme zu vermeiden, Sachschäden an Kraftfahrzeugen nur erstattet, wenn gleichzeitig ein beträchtlicher Personenschaden entstanden ist.

Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung sollten Sie auf jeden Fall auch umgehend, spätestens innerhalb einer Woche, den Schaden melden, selbst wenn Sie meinen, der andere sei für den Unfall allein verantwortlich.

 

Text: Jutta Westermann, Rechtsanwältin

 

© 2010 Forum Sögel e. V.
Information | Geschichte | Zukunft