Was tun nach einem Autounfall?
1. November 2012Im Jahr 2011 ereigneten sich 2.361.457 polizeilich erfasste Verkehrsunfälle. Viele von ihnen gingen glimpflich aus – es entstand nur ein kleiner oder größerer Sachschaden. Häufig wurden aber auch Personen zum Teil schwer verletzt oder sogar getötet.
Wer an einem Unfall beteiligt ist, weiß häufig nicht, was genau zu tun ist. Deshalb habe ich einige Antworten für Sie zusammengestellt.
An der Unfallstelle notieren Sie sich das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners, Name und Anschrift des Fahrers, den Namen der Kfz-Haftpflichtversicherungsgesellschaft, sowie die Versicherungsscheinnummer. Sind letztere Daten nicht bekannt, lassen sich diese über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln. Weiter notieren Sie Namen und Adressen von Zeugen. Bestenfalls fertigen Sie Fotos vom Unfallort und vom Unfallschaden aus unterschiedlichen Perspektiven, sowie eine Skizze vom Unfall an und schreiben den Unfallhergang auf. Im Zweifel rufen Sie die Polizei, insbesondere, wenn eine Person verletzt wurde, Alkohol oder Drogen im Spiel sind oder der Unfallhergang streitig oder unklar ist.
Wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben oder die Sachlage unklar ist, sollten Sie die Schadenabwicklung einem Rechtsanwalt überlassen. Trifft Sie an dem Unfall keine Schuld, muss die gegnerische Versicherung die Kosten des Rechtsanwalts tragen. Bei Streitfällen deckt eine Verkehrsrechtsschutzversicherung das Kostenrisiko bei der Durchsetzung Ihrer eigenen Ansprüche ab. Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen vor allem die gegnerische Versicherung (teilweise aber auch die eigene Versicherung – wenn beide am Unfall beteiligte Pkw bei derselben Versicherungsgesellschaft versichert sind) die gesamte Unfallabwicklung abnehmen will. Es besteht das Risiko, dass unabhängige Berater (Anwalt/Sachverständiger) umgangen werden und Sie nicht vollen Schadenersatz erhalten.
Fortsetzung folgt.
Text: Rechtsanwältin Jutta Westermann, Sögel, u.a. tätig im Bereich des Verkehrsrechts