Vorsorge treffen durch Vollmacht
1. Januar 2012Über Vorsorge und speziell über Betreuungs- und Patientenverfügungen hat während des Bildungstages des Kolpingbezirks Hümmling in Sögel Rechtsanwalt und Notar Michael Langen informiert.
Die starke Resonanz auf die Einladung und die Anwesenheit von Mitgliedern aus fast allen Hümmlinger Kolpingsfamilien zeigte, dass der Veranstalter ein aktuelles Thema aufgegriffen hatte. Vor der Versammlung im Jakobushaus feierten die Teilnehmer in der Pfarrkirche zusammen mit dem ehemaligen Bezirkspräses Pastor Günter Janzing in der nahen Pfarrkirche eine heilige Messe.
Zur Vorsorge in der Praxis nahm in der Vortragsveranstaltung der Rechtsanwalt und Notar Michael Langen Stellung. Er stellte voran, dass Menschen in allen Lebensbereichen ein hohes Sicherheitsbedürfnis an den Tag legten, das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung jedoch weitgehend ausklammerten.
Langen wies darauf hin, dass bei geforderten rechtsverbindlichen Entscheidungen nicht einmal der Ehepartner den Betroffenen vertreten dürfe, wenn keine entsprechende Vorsorge getroffen worden sei. Und nicht einmal eine Generalvollmacht decke Bereiche wie die Zustimmung zu einer medizinischen Behandlung oder die Freiheit beschränkende Maßnahmen ab.
Für eine Vorsorgevollmacht spreche das hohe Maß an Selbstbestimmung, erklärte der Rechtsanwalt und bezeichnete es als zweckmäßig, den Bevollmächtigten rechtzeitig einzubinden. „Mit einer notariellen Vorsorgevollmacht lassen sich Krankheit und Unfälle zwar nicht verhindern. Sie können aber dafür sorgen, dass die Vorstellungen des Bevollmächtigenden umgesetzt werden“, erklärte der Anwalt. Eine Vollmacht sei aber nur dann sinnvoll, wenn sie schriftlich abgefasst sei. Das „Instrument Patientenverfügung“ beinhalte dagegen eine persönliche Handlungsanweisung an den Betreuer und die Ärzte.
Text/Foto: Willy Rave