70 km/h aus Richtung Klein Berßen

1. Juni 2011

Verunsicherung bei den PKW-Fahrern herrscht derzeit auf der Landesstraße 54 zwischen Klein Berßen und Sögel wegen der neuen Geschwindigkeitsbegrenzung. In Folge eines tödlichen Unfalles ist die Geschwindigkeitsbegrenzung „70km/h“ vor der Nordradde aus Richtung Klein Berßen kommend zusammen mit dem Gefahrenzeichen „S-Kurve“ versehen worden. Aufgrund der Richtlinien der Straßenverkehrsordnung gilt die Begrenzung nur bis zum Ende der Gefahrenstelle (S-Kurve).

Eine Aufhebung durch Verkehrszeichen ist nach der Straßenverkehrsordnung nicht notwendig.

Darauf macht die Samtgemeinde Sögel aufmerksam, appelliert aber gleichzeitig an die Verkehrsteilnehmer, eine angemessene Geschwindigkeit einzuhalten. Auf ein Geschwindigkeitsbegrenzungs-Aufhebungsschild wird seitens des Landkreises Emsland verzichtet, um einen Schilderwald zu vermeiden.

Text: IC

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