Anhänger-Initiative ruft zu Vorsicht auf!
1. Januar 2011Das Fahren von Gespannen kann schnell in einer Straftat enden
Thorsten S. (Name geändert) fühlt sich vom Pech verfolgt: Kürzlich hat er sich selbständig gemacht. Beim Ausliefern neuer Schaufensterscheiben für einen Kunden geriet er in eine Polizeikontrolle. Ergebnis: Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe von mehreren tausend Euro.
Was war passiert? Herr S. hatte für den Transport einen größeren Anhänger als sonst genutzt – zu groß, um das Gespann ohne besondere Fahrerlaubnis zu steuern. Denn mit seinem Führerschein der Klasse B aus dem Jahr 2000 darf er nur Anhänger ankoppeln, die ein bestimmtes zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten. Beträgt dieses mehr als 750 kg, heißt es rechnen: Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht höher sein als die Leermasse des PKW; addiert man die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge, darf das Ergebnis höchstens 3.500 kg betragen.
Seit der Einführung der neuen EU-Führerscheine 1999 ist für das Mitführen von Anhängern, die diese Kriterien nicht erfüllen, eine gesonderte Fahrerlaubnis der Klasse BE nötig. „Viele Autofahrer haben keine Ahnung, dass sie sich strafbar machen, wenn sie Gespanne ohne den dafür vorgeschriebenen Führerschein fahren“, weiß Torsten Fischer von der Fahrschule Torsten Fischer zu berichten. “ Torsten Fischer sieht hier dringenden Handlungsbedarf und hat deshalb eine Anhänger-Initiative gestartet, um Autofahrer umfassend zu informieren und schnell und sicher auf die notwendige praktische Prüfung vorzubereiten. „Der Zusatz-Führerschein ist in kürzester Zeit gemacht“, verrät er.
Text: Torsten Fischer, Fahrschule in Sögel Telefon: 05952 200827