Informationen aus dem Bürgerbüro
16. März 2010Einführung des elektronischen Personalausweises (ePA) ab dem 01.11.2010
Der ePA vereint den herkömmlichen Personalausweis und neue elektronische Funktionalitäten. Diese werden nun kurz vorgestellt.
Biometriegestützte hoheitliche Ausweisfunktion
Um die Identität eines Bürgers durch berechtigte Behörden feststellen zu können, ist der ePA mit einem digitalen Lichtbild versehen. Zusätzlich können auf dem ePA zwei Fingerabdrücke gespeichert werden, wenn der beantragende Bürger dieses wünscht.
Elektronischer Identitätsnachweis (eID)
Eine wesentliche Funktionalität des ePA ist der elektronische Identitätsnachweis, der optional – auf Wunsch des Bürgers – genutzt werden kann. Was ist unter dem elektronischen Identitätsnachweis zu verstehen? Die Daten des Bürgers, die auf dem ePA aufgedruckt werden (Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, usw.) werden zusätzlich in einem auf dem ePA vorhandenen Chip gespeichert. Mit Hilfe der auf dem Chip gespeicherten Daten können sich die Bürger sicher elektronisch ausweisen z. B.:
– bei Anträgen, Auskünften aus den Registern
– bei Online Versandhandel, Online Banking
– Alterskontrolle im Internet und an Automaten
Elektronische Signatur (QES)
Der ePA kann auf Wunsch des Bürgers mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) ausgestattet werden. QES sind im Rechtsverkehr der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Mit Unterzeichnung durch eine QES werden über das Internet abgeschlossene Rechtsgeschäfte nachweislich rechtswirksam.
Diese Signatur wird zukünftig benötigt, um z. B. eine An- bzw. Ummeldung übers Internet vornehmen zu können.
Die Kostenfrage ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, wird aber bundesweit einheitlich geregelt.